
Das Recht des Staates auf Bestrafung konkretisiert sich im Auferlegen von Sanktionen durch richterliche oder administrative Organe. Auch wenn in der politischen Philosophie über die Grundlegung dieses Rechts heftig debattiert wird - die aktuell herrschenden Thesen stellen die Kontraktualisten und Befürworter der reinen sozialen Notwendigk...
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